Münsingen (Transkription Nr. 873)
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- Münsingen (Niedere Schule, reformiert)
05.03.1799
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Canton Bern, Distrikt Gericht Höchstetten, Kirche Gemeind Münsigen, dorf Münsigen; darinnen die Schull ist. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine Eygene Gemeind. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Münsigen; dorfgemeind,und Agertschafft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikts Gericht Höchstetten. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Zestreüte Hüser sind in Allem 14. Welche Zu der Schuele Münsigen Gehören, sind Sambtlich bey einer Viertel Stund Von dem dorf entpfernt. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Münsigen, Häüser 78. davon 21. dopplet. Knäblin 57 Mägten 61 |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Nächts gelägene Schuellen sind. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Die Kinder Lehrnen Buchstabieren, Läsen, Uswendig Lehrnen, Heidelbärger und bieler Kattekismus, Psallmen, Bätten, Singen, Schriben, Geschribenes läßen, Und Schribt ihen der Schullmeister Selbsten Vor. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die Schuelen werden im Winter Vom 11.ten Wintermonat bis den 25.ten Merz gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Bibel, Alt und Neüe Testament, Kinder Bibel, Fragen und Psallmen Büher, Namen Büher. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Daß der Schullmeister die ihme Anvertraute Schulle wohl Besorge. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schullen werden Gehalten, Vormitags Von 8. Bis 11. Uhr. Nachmitags Von 1. Bis 3. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind in 4. Claßen Eingetheilt, je nach ihrem Fleiß und Wisenschafft. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der Schullmeister ist Von dasigem Ganzen Corgricht Erwelt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Christen Bigler |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Allmendingen. |
III.11.d | Wie alt? |
Seines Alters 65. Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ein Weib, ein Sohn. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
den Schulldienst Hat er 39. Jahr Besorget. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist Alle Zeit Zu Münsigen Gewesen, und ist ein Landarbeiter. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Schulldinst Verrichtet er seine Land- Arbeit. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schull Kinder sind Überhaupt 137. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knäblin. 67. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
||[Seite 3] Eigentliches Schullgelt ist keines Verhanden, Als daß bevor die Ganze Kirchgemeind den Schullmeister Besoldet. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Wahre ein Schullhauß, welches der Ganzen KirchGemeind Münsigen Zugehörte, ist aber im Monet Merz 1798. Abgebrant. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Für diesen Winter Hat die Gemeind Münsigen Für sich eine Schullstuben Empfangen für 12. kr. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Bevor Hatte der Schullmeister noch Zunuzen die Behausung im Schullhauß und Nuzung eines Gärtlins und Haußrütti |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Für diesen Winter Bestehet daß Einkomen des Schullmeisters Von Kirchenguth Münsigen Auß Boden Zinsen 4. Mütt dinkel. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Für diesen Winter Bestehet daß Einkomen des Schullmeisters Von Kirchenguth Münsigen Auß Boden Zinsen 4. Mütt dinkel. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
den 5.ten Merz 1799. |