Hagenwil (Transkription Nr. 893)

Schulort: Hagenwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 380-381v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Schönholzerswilen
Kirchgemeinde 1799: Schönholzerswilen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Schönholzerswilen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Vierte Schuhl; Hagenweil

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hagenweil

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zu der Pfarrgemeind Schöhnholzersweilen.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Agentschaft zu Schöhnholzersweilen

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem District Tobel

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Canton Thurgeü

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn circa 1/2 Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Hagenweil selbst ein dorff in dem bezirk Tobel Kinder daraus 12.
Wartenweil, Ein Weiler in geichem District entfehrnt 1/2 4tel Stund Kinder daraus 0
Wuppenau ein dorf darinn nur 1 Haus Reformater {entfernt 1/2 Stund} Religion, District Tobel Kinder daraus 0
Thoos ein Weiler District Tobel entfehrnt 1 1/4tel Stund Kinder daraus 2.
Rohren ein Weiler District Tobel entfehrnt 1/4 Stund Kinder daraus 3.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Schöhnholzersweilen 1/2 Stund Hosenruk 1/2 Stund Leüthen Ek 1/4 Stund Haberswil der Pfarrfilial Märweil 1/4 Stund Mettlen der Pfarr Bußnang 1/2 Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

buchstabiren, lesen, Schreiben geschribnes lesen auswendig lehrnen; 2 mahl in der woche Nachts Gesang

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter 18 wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Zuricker Cateckismus, Waserischer bischoffzeller Schuhlbüchli, Zeügnisbuch Neü Testament, Psalmenbuch, die fertigen bringen etwan Zeitungen geschribenes etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schuhlmeister verfertiget solche, nach den Schreibbegriffen der Schuhleren

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stunden vormittag 3. und Nachmittag 3.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Vätter der Kinder, die dieselben dahin beschuhlen nachdem der Pfarrer ein Examen mit den Schuhlpreetendenten in ihrer gegenwart eingenohmen hat

III.11.b Wie heißt er?

Hs Ulrich Kradolfer

III.11.c Wo ist er her?

||[Seite 3] Aus dem dorff Hagenweil selbst

III.11.d Wie alt?

45 Jahre

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist verheürathet, und hat auch 2 unerwachsene Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

14 Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zuerst hat Er zu Leuthen Ek, einiche Jahre Schuhl gehalten, Sonst war Er ein Wäber

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine anderen, als seine Haüslichen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jm Winter Knaben 9
Mädchen 8. Summa 17.
Zur Zeiten kommen auch fremde Kinder dahin, und zwahr von Catholischer Religion

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 9 Mädchen 8. Summa 17.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

dise Schuhl ist Anno 1785 gestiftet worden, vermitehlst Zusammenlegung von etwas Geld von Seiten der Hausvätter welches sich auff 225 fl. belegte, auch Vergaabungen von einichen Wohlthäteren in Zugebens über 100 fl. aus machend der ganze Fond besteht da sowohl in 337 fl., dazu kommt noch der Schuhllohn, den fremde Kinder an den Schuhlpfleger abgeben.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 3] Etwas aus Vermächtnisen, freywilligen Abgaben wenn auch die Zeiten wider etwas beßer werden sollten

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

die Schuhl ist eine Freyschuhl, nur bezahlen fremde Kinder wochentlich 3 xr.

IV.15 Schulhaus.

Es ist bey Errichtung der Schuhl eine eigene Stube, an dem Beding gemietet worden, daß die Bewohner des Hauses zur Feürung 100 Bürdeli Holz empfangen, und sich das Dorff Hagenweil zugleich anheischig gemacht die Stube selbst immer in baulichen Ehren zu halten nachdem es solche würklich in etwas erweitert hat, jezt ist die würklich geraum gemig, und in guten baulichen Zustand

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld wochentlich 1 fl. 12 xr., theils aus dem Schuhlfond, theils von Seite eines für die Mediatlande ehemahliger Regierung deffinirten Schuhlfond, aus dem bezogen der Schuhlmeister bis anhero alljährlich 10 fl. Abgewichenes Jahr ist aber dises Salarium ausgebliben Sonst hat Er weiter nichts, die Behausung die er hat, ist sein Eigenthum.
Übrige Buchstaben werden als mit Nichts beantwortet.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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