Hosenruck (Transkription Nr. 895)
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- Hosenruck (Niedere Schule, reformiert)
- Hosenruck (Niedere Schule, Nachtschule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Dritte Schuhl, Zu Hosenruk.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Hosenruk |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein dorff |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Zu der gemeind Schohnholzersweilen |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu deren Zu Hosenruk, und Welffensberg |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem District Tobel |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Canton Thurgeü |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Nur eine kleine 1/4 stund |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Hosenruk das dorff selbst District Tobel daraus 15 Kinder |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Leuthenek entfehrnt 1/4 Stund |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabiren, lesen, Schreiben, geschribnes leßen auswendig lehrnen, 2 mall in der woche Nachts, gesang |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 2] Nur im Winter 16 Wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Nammenbüchli, Zuricher Catechismus, das Waserische bischofzeller Schuhlbüchli, Zeugnisbuch, N Test Psalmenbuch, die fertigen bringen zeitungen, und geschribnes. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Schuhlmeister verfertiget solche, nach den Schreibbegriffen der Schuhleren. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Sechs Stunden, des Vormittags 3. und Nachmittag 3 |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein, sie sizen an einem tisch. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
die Hausvätter des dorffs, nachdem er dem Pfarrer am Examen mit den Schuhlpretendenten in ihrer Gegenwart eingenohmen worden |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs Jacob Kradolfer |
III.11.c | Wo ist er her? |
Nur dem Kehr, einem Hof, der Pfarr Bußnang |
III.11.d | Wie alt? |
27 Jahre |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er ist seit einem Jahr verheürathet, und hat 1 Kind |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
2 Jahre |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
bey seinen Elteren, bey denen Er auser der Schuhl in ihrer haüslichen Arbeit an die Hand geht |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 3] Er gibt sich lediglich mit der Schuhl ab, und neben derselben ist er dem bürger, bey welchem Er an die Kost geht, in seinen haüslichen Geschäften, behülflich |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Knaben 7 Mädchen 11 [Summa] 18 |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Jst mir unbewusst, weil niemahls zur Schuhlverhandlung eingeladen worden |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Die Hausvätter haben solchen nach, und nach zu sammengeschosen, und ist derselbe von Zeit zu Zeit durch ein Legata in etwas vermehrt worden, dazu kommt noch von einem guten Freund, ein etwelches Geschenk, demselben alljährlich zu statten. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Es ist eine freyschuhl. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Es ist keine eigentliche Schuhlstube, sonder es wird eine solche aus dem Schuhlfond, bey irgend einem bürger zu Hosenruck mit um einen gewisen Zins für den Winter gemietet |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
An Geld bekommt er wochentlich aus dem Schuhlfond 24 bz. woraus Er sich selbst verköstigen muß. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |