Niederbipp (Transkription Nr. 953)

Schulort: Niederbipp
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 220-221v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Niederbipp
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Niederbipp
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Niederbipp, Untere Schule (Niedere Schule, reformiert)
  • Niederbipp, Untere Schule (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)

04.03.1799

BEANTWORTUNG
Der Fragen, über den Zustand der Schule, Für die Jüngern und kleineren Kinder, zu Niederbipp.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Niederbipp.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Niederbipp.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Wangen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der Zu diesem Schulbezirk gehörigen Häüser: Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstund liegen 126. Häüser. Jnnerhalb des Umkreises der zweiten Viertelstund 31. Häüser. Und jnnerhalb des Umkreises der Dritten 6. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Niederbipp — Lohreüti — Lynis Aker — Weid — Reütihof, Anteren — Güggel — Oggenhäüsern — Galmis, Bohlrein, Lehn — Walden.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Von dem Schul-Hause, sind in dem Dorf, die weitesten Haüser entfernt 1. Viertelstund. Lohreüti 1/2 Viertelstund. Anteren 1 1/2 Viertelstund. Lynis Aker u: Weid 1. Viertelstund. Reütihof — Güggel — Oggenhäüsern — Galmis, Bohlrein — Lehn 2. Viertelstund. Walden 2 1/2 Viertelstund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Niederbipp kommen Kinder in die Schule 112. Von der Weid 2 Aus dem Lynis Aker 1. Von Oggenhäüsern 3. Aus dem Lehn 16.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Walliswyl — Schwarzhäüsern — Wolfisberg — Oberbipp, Wiedlisbach — Bannwyl.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Von der Schule zu Niederbipp ist entlegen: Walliswyl 3. Viertelstund. Schwarzhäüsern 1. stund. Wolfisberg 1. stund Oberbipp 2. Viertelstund. Wiedlisbach 1. Stund. Bannwyl 1. Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Das A: B: C. Büchlein — Buchstabieren.
Die Anfänge der Christlichen Lehre — auswendig.
Der Heidelbergische Katechismus, wohl lesen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter. Von anfang Wintermonats, bis Ostern Durch den Sommer alle Samstag 1/2 Tag, eine Rebedier Schul.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Keine andere, als die in der 5.ten Antwort agezeigt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgen 8. bis 11. Uhr. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn Drey Claßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein jeweiliger Amtsman, und die Chorrichter in der Gemeine, haben die Schulmeister durch ein Examen auf die prob gesezt, und dann der tüchtigst erfunden erwehlt; jedoch so: daß ein einheimischer vor einem Fremden der vorzug gehabt hate.

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Roth.

III.11.c Wo ist er her?

Von Niederbipp.

III.11.d Wie alt?

Alt 40. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Er hat 3. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Acht Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zwey Jahr zu Walliswyl {Schullehrer}. vorher zu Niederbipp, auf dem Land gearbeitet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Schulkinder. Überhaupt besuchen die Schule 112. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben. 54. Mägdlein 58.
112.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer Knaben. 70. Mägdlein. 59.
129.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst schlecht und sehr baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinde.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld kr. 8. bz. 5. An Getreide 140. Mäs Haber. 2 Mütt Dinkel.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Der Sekelmeister zahlt den geordneten Sommer Schullohn, An den Lehrer mit kr. 5.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Bemerkungen.
a. Von Obigem {Geld} der kr. 8. bz. 5. wird aus dem Armenguth dem Lehrer kr. 3. bz. 5. entrichtet. Die übrigen kr. 5. sind vornen bey dem Einkommen des Schullehrers angezeigt.
b. Obige 140. Mäs Haber, werden von 280. Haushaltungen per Haushaltung 2. Jmi, an den Schullehrer bezalt.
c. Die 2. Mütt Dinkel sind von der ehmaligen Obrigkeit durch den Amtsmann, an den Schullehrer abgerichtet worden.
d. Der Schullehrer wohnte mit seiner Familie Weib und 3. Kindern — außert den Lehrstunden in seinem eigenen Hause, Ohngefehr von dem Schulhaus entfernt 200. Schritte.

Unterschrift

Also abgefasst in Niederbipp den 4.ten Merz 1799 Durch Jakob Roth, Schulmeister.

Zitierempfehlung: