Niederbipp (Transkription Nr. 954)

Schulort: Niederbipp
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 222-223v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Niederbipp
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Niederbipp
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Niederbipp, Obere Schule (Niedere Schule, reformiert)

22.02.1799

BEANTWORTUNG
Der Fragen, über den Zustand der Schule, für die Ältern und größern Kinder, zu Niederbipp.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Niederbipp.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Niederbipp.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Wangen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstund liegen 126. Häüser; Jnnerhalb des Umkreises der zweyten Viertelstund 31. Häüser; und jnnerhalb des Umkreises der Dritten 6. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Niederbipp — Lohreüti — Lynis Aker — Weid — Reütihof, Anteren — Güggel — Oggenhäüsern — Galmis, Bohlrein — Lehn — Walden.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Von dem Schul-Hause, sind in dem Dorf, die weitesten Häüser entfernt 1. Viertelstund. Lohreüti 1/2. Viertelstund; Lynis Aker — u: Weid 1. Viertelstund; Anteren 1 1/2. Viertelstund; Reütihof — Güggel — Oggenhäüsern — Galmis, Bohlrein — Lehn 2. Viertelstund; Walden 2 1/2 Viertelstund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

||[Seite 2] Von Niederbipp kommen Kinder in die Schule 156. — Von der Lohreüti 1. — Aus dem Lynis Aker 3. — Aus der Weid 1. — Von Oggenhäüsern 3. — Aus dem Galmis 2. Aus dem Lehn 9. — Von Walden 2.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Walliswyl — Schwarzhäüsern — Wolfisberg Oberbipp — Wiedlisbach — Bannwyl.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Von der Schule zu Niederbipp ist entlegen: Walliswyl 3. Viertelstund. Schwarzhäüsern 1. st. Wolfisberg 1. st: Oberbipp 2. Viertelstund; Wiedlisbach 1. Stund. u: Bannwyl 1. Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Die Anfänge der Christlichen Lehre auswendig. Der Heidelbergische Catechismus auswendig. Jn dem Psalmenbuch 22. Psalmen auswendig. Jn dem Neüen Testament — und Psalmen, Buchstabieren — und wohl lesen; Der Religions-Unterricht; Die Psalmen-Musik; Schreiben und geschreibenes Lesen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter. Von Anfangs Wintermonat, bis Osteren.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Keine Andere; Als die in {der} 5.ten Antwort angezeigt

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schullehrer schreibt den Anfängern zu erst Buchstaben vor; — dann Silben; — und darauf dann wort.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgen 8. bis 11. Uhr. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn Drey Claßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Ein jeweiliger Amtsman — u: der Pfarrer; u: die Chorrichter in der Gemeine, haben die Schulmeister durch ein Examen auf die prob gesezt; und dann der tüchtigst erfundene erwählt; jedoch so, daß ein einhemischer vor einem fremden der vorzug gehabt hate.

III.11.b Wie heißt er?

Ullrich Haudenschilt.

III.11.c Wo ist er her?

Von Niederbipp.

III.11.d Wie alt?

Alt 41. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Er hat 3. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Acht Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Niederbipp hat Er seinem Vatter in der Schule geholfen. Jn der Zwischenzeit aber auf dem Schneiderhandwerk gearbeitet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er ist neben seinem Lehramt, jezund noch agent.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaupt besuchen die Schule 177. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 99. Mägdlein 78.
177.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keins eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst schlecht und sehr baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeinde.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] An Geld kr. 3. bz. 5. — An Getreide 140. Mäs Haber Zwey Mütt Dinkel; Holz nach Nothdurft; das Schulhaus, samt einem Garten — und Hofstatt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Das ganze Schul-Haus (Außert der Lehrzeit) Zu benuzen, so wie Auch die Hofstatt und Garten haltet ohngefehr 1. Viertel von einer Jucharten

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Bemerkungen.
a. obiges Geld, der kr. 3. bz: 5. wird aus dem Armenguth dem Schullehrer entrichtet.
b. obige 140. Mäs Haber, werden von 280. Haushaltungen, per Haushaltung 2. Jmmi an den Schulmeister bezalt.
c. Die zwey Mütt Dinkel, sind von der ehmaligen Obrigkeit, durch den Amtsman, an den Schullehrer abgerichtet worden.
d. Der Schullehrer hat für seine Familie: Weib und 3. Kinder, in dem Schul-Hause keine besondere Wohnung, sondern muß mit denselben in der Schulstube wohnen.

Unterschrift

Also Abgefasst in Niederbipp den 22.ten Febr: 1799
Durch Ullrich Haudenschilt, Schulmeister.

Zitierempfehlung: