Oberaach (Transkription Nr. 97)

Schulort: Oberaach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 311-312
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Bischofszell
Agentschaft 1799: Amriswil
Kirchgemeinde 1799: Amriswil
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Amriswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberaach (Niedere Schule, reformiert)

Oberaach Reformiert

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heist Oberaach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Sumery und Amrischweil, auch Agentschaft Amrischwill

I.1.d In welchem Distrikt?

Bischoffzell

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Thurgaü

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

keine

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

keine.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

keine.
{Weil obige Gemeine ein eigne genant, so erwehlten, sie auch keine Umliegende Orte zum Beystand, der Schule weil ohne dieselben, sie eine ganze Schule ihrer Kinder konten ausmachen. Weil aber die Ordnung der dinge anders, so ist dem Schul lehrer in seiner Willkur gestanden, von außem dem Dorfe Kinder anzunehmen}

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Weil diejenige Kirchen Gemeine sehr groß und zerstreüend, auch oben ernantes Orte in Mitte der Kirch Gemeine stehet, so im ganzen Umrkeis, Dörfer, und in selben, Schulen sich befinden, ist denen Entfernung 1/4 Stund, die Entferntsten 1/2 Stund. Jnnert derselben liegen 7 Haüser, Niederaach gegen Morgen, gegen Mittag 13 Haüser Schrofen.

I.4.a Ihre Namen.

Hemmerschweil, Reüthi, Hefenhofen, (Arboner District ) Amrischweil, Mühlibach, Schocherschweil, Biesenhofen, Engishofen, Kümertzhausen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Erstere 4 Orte liegen gegen Morgen, folgende 3 Orte gegen Mittag; Ein drittes gegen Abend, ein viertes gegen Mitternacht

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Von erkennen der Buchstaben, bis Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martini bis Jacobi Zeit, dauert die Schul.
{Nachdem aber, die Herbstzeit, frühe Wintert, so kan der Schullehrer (5. 4. 3. bis 2 Wochen vor Martini) den Schul Unterricht anfangen, welches aber auch meistens geschehen.}

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Catechismi Zeügnuß, d: neüe Testament, Zeitungen, und Briefen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Aus Liedern, Erzählungen so auch im Dicdieren geübt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgen 8 biß Mittag 11 1/4 Uhr, Nachmittag um 1 bis Abend 4 1/2 Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeine und durch Examine der Bürger Pfarrer. Wan der Accord Zeit zu Jacobi verfloßen, so ist der Schul lehrer auf künftig wieder auf belieben der Gemeine in Accordiert worden.

III.11.b Wie heißt er?

Abraham Huber.

III.11.c Wo ist er her?

Ab Bühl. Ein Gerichts, und Kirchenoß des Haupt Orts Frauenfeld.

III.11.d Wie alt?

Mein Alter ist 25 1/2 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Nein ledigen Standes

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schon 9 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Von Jugend auf, wurde ich geschulet, und gewiedmet, von meinen Sel Elteren, dieß anerkent worden, für mein Beruf zu haben.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein, keine andere

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

per 40 Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 25 Mädchen 15

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Ditto

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Aus dem Armen gut wird der Schul lohn für hiesige Hausarmen Schulkinder in einer Woche einzelne 3 xr. bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Sehr baufällig

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur die Stube welche der Schulmeister betretten darf, und dieß stehet in einem angenehmen Plaz eines Garten

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Hie hatte die Burgerschaft um die Schulstube gesehet, und deßen Zins abgestattet in 3/4 jahr von einem Kind per 12 xr.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 3] Die Eigenthümerin des Hauses, nemlich eine Wittwe, die ihren Sitz, vor und nach der Schul hatte, so auch während demselben.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt , Solches wird wochentlich bezahlt fl. 2

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus allem Nichts.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

I. Ehemahl ware ich auch Bürger, in Kirchgemeine Gachnang, Kanton Gericht Frauenfeld. Jhre Namen, Straß und Niederweil, diese zwey Weiler, machten ein eigne Gemeine aus. Jn genanten Weiler Straß, würde Schul gehalten, und ein Schulmeister im Huberischen Geschlecht und Bürger, mußte Sie versehen, weil seine Kräfte wegen hohen Alter entschwachet, mußte er einen Gehilfen haben welcher auch aus dem Huberischen Geschlechte herstamte, in deßen würde ich durch Freünde, anerkant, mich in die Lehr zu begeben, um mich zur Zeit diesen Schulposten zu bekleiden. Da mein Alter 15 1/2 Jahr, war, starb der alte Lehrer, an deßen statt mein Jugend angesehen, würde der Gehilfe zum Schulmeister ernant, ohne die Rechte zu gebrauchen durch das Loos und durch Examen der Bürgerschaft, und Vorgesezten; Da aber derjetzige Schul lehrer zwey Beruf abzuwarten hat, der Agentschaft , glaubte, es würde ihme beschwerlich, den Schuldienst auch zu haben, und dieß ist eine Frey schul, und ein eignes Schul haus, bis dato für das Huberische Geschlecht gewesen, dieses werden die Fragen ihme auslegen.
II. Bis die Ordnung der Dinge Umgeschaft waren, gedenkte ich stets um ein Schul posten bekleiden mögen, in meiner Landschaft, und Bürgerschaft, weil bis Dato in hießigen Gegenden, die Gewohnheit, alle Jahre? daure die Schul 1/4 oder 1/2 oder 3/4 Jahre, so hatte der Accord allemahl wieder von neüem bestättet werden müßen, da mir weit lieber, die Schul das ganze Jahr hindurch zu haben. Ein gleiches am Orte oder Weiler ist auch dieß, woher ich bin, ab Bühl wie schon genent, in diesem Weiler, befindt sich auch eine Schul des Winters, und im Umkreis, sich, Weiler und Höfe befinden. Da deßen Schul lehrer schon in einem alter von 73 Jahren, an diesem Posten fehlet es auch nicht an Kinderen, aber leider an einem Schul hause oder Schulstuben, so wie in hiesigem Orte, da ich mich aufhalten muß, deßen seine Fragen auch zu beantworten stehen. Dieß ist leider den Fehler für Schul lehrer auf der Frömde, und daheim ohne ein aigne Behausung. Jch bin in Gehorsam, und Erwartung was die Geseze geben.

Unterschrift

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