Neunkirch (Transkription Nr. 986)
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- Neunkirch (Niedere Schule, reformiert)
- Neunkirch (Niedere Schule, Nachtschule, Knabenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
25.02.1799
ANTWORT auf die FRAGEN an SCHUL-LEHRER. SCHUL IN NEÜNKIRCH.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
NEÜNKIRCH. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Land-Städtlein. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine eigene Gemeinde, die einen Agent hat. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Haupt-Ort des Districts. NEÜENKIRCH. im Klettgäu. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton SCHAFFHAUSEN. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
JNNERHALB des Umkreises des Städtleins liegen 30 Häüßer, Messmers Hauss bey der Kirche auf dem Berg, ungefähr 400 Schritte; Ergoltinger Mühle 1/2 Viertheil-Stunde; und Ziegel-Hütte.1 ViertheilStunde entfehrnt. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
DIE Schulen welche zu nächst an NEÜNKIRCH grentzen, sind |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schul wird gelehrt; Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen, und ein ordentliches Betragen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
DIE Schul wird durch das gantze Jahr, im Sommer und Winter gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
SCHUL BÜCHER. A. B. C. Büechlein. Kleiner Heydelberger Catechismus: wenn die Kinder diesen vollkommen auswendig gelernt, so geht mann zu dem grossen Heidelberger Catechismus , zur Abwechslung und zur Aufmunterung, läßt mann die Kinder aus dem Schaffhauser Lieder-Buch, und aus GELLERTS-LIEDERN , besonders etwelche Lieder lernen; Desgleichen Erzählungen aus Hübners Biblischen Historien. Ferner haben wir in der Schul eine faßliche Erklärung des Catechismus , welches der Geschriebene Catechismus genennet wird, und von den Fähigern Kindern gelernt wird. Zur Leße-Uebung braucht mann das Neüe-Testament, und das Leben Jesu, oder Feddersen Lese Buch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
VORSCHRIFTEN. Diese bestehen aus Denksprüchen, Sitten und Lebens Regeln kleine Erzählungen: Kurzen Geschichten Merkwürdiger Personen, besonders Kindern: kurze Beschreibungen verschiedener Länder, und Natur Begebenheiten. u. d. gl. Sobald die Kinder leßerlich Schreiben, so werden solche zur Orthographie angeführt. ||[Seite 2] Zu dem End dictirt man ihnen kleine Briefe, über Sachen die in Bürgerlichen Leben vorkommen, Obligationen Quittungen Verkauff-Brief und dergleichen; diese werden aufs genaueste in ihrer Gegegendwart corrigirt, ihnen die Fehler gezeigt und so lernen die Kinder - Fehler-Frey und geschwind schreiben Underst dernach haltet mann sie mit Ernst zum Schönschreiben an nicht nur zur Courrent -Schrifft, sondern auch, zur sogenannten CANTZLEY und FRAKTUR-SCHRIFFT , und zum Deutsch-Schreiben mit Lateinischen Buchstaben. Jn der Rechen-Kunst werden nicht nur die so genannte 4 Species sondern auch andere Arten der Rechnungen gelehrt, ja viele Knaben verstehen sogar die Italianische Practic vollkommen gut. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
DIE SCHUL daurt im Winter, Morgens von 8 bis 11 Uhr. Nachmittags von 12 bis 3 Uhr. Und des Abends für die größern, und für die erwachsenen Knaben, zur Uebung im Lessen, Schreiben und Rechnen von 6 Uhr Abends bis 8 Uhr, im Sommer dauert die Schul Morgens 8 Uhr bis 10 Uhr; und Nachmittags von 12 bis 2 Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
DIE SCHUL ist in zwo Klassen eingetheilt. Jn der ersten sitzen A.B.C Schüler und die Less-Kinder so lang, bis sie vollkommen fertig Lesen können, und die Unterscheidungs-Zeichen kennen. Jn der zwoten Klasse sitzen alle übrigen Kinder. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 3] SCHUL-KINDER besuchen im Winter die Schule 170. Knaben 80. und Mädchen 90. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer ohngefähr 50. bis 60. bey schlechtem Wetter aber 80 bis 90 Kinder. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jst ein eigenes, wohl unterhaltenes, und in guten Stand sich befindenes Gebäude. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Nur eine Schul-Stube, aber geräumig, hell, gegen der MittagsSeite liegend, mit 4 doppelten Fenstern. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Der Lehrer hat eine eigene Stube und Platz genug in der Schl: Wohnung |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Schul-Wohnung wird aus dem Kirchen-Guth, und zwahr von der Creütz-Pfleg unterhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
EINKOMMEN der Schul-Lehrern. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Alle 3 Beziehen ihre Besoldung oder Gefälle, von der Kirchen in Neünkirch, und derselben Pflegen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Alle 3 Beziehen ihre Besoldung oder Gefälle, von der Kirchen in Neünkirch, und derselben Pflegen. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Obiges alles bescheinen hiermit |
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Fliesstextantworten | ||
Personal |
Bey der Schul in Neünkirch sind 3 Schul Lehrer angestelt. |