Siblingen (Transkription Nr. 992)

Schulort: Siblingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 161-162v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Klettgau
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Siblingen
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Siblingen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

18.02.1799

Beantwortung, und den Zustand des Schulwesens,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Siblingen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu unserer Kirch Gemeine.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum District Klättgau

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Schafhausen

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entlegene Häüser sind keine, nur 1. Mülle.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Dise Müllin ist nicht gar 1/4 Stunde weg.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Eine Mülle wie schon gemelt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Kinder kommen, von da. 3.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Gächtlingen, Neünkirch, Löhnigen, Beringen, Schleitheim,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Entlegen 1/2 Stund 1. Stund, 1/2 Std. 1 Std., 1 Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Was wird gelehrt, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen Singen, Dictieren u.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulstunden, am Tag, im Winter vormittag 3. Stund, NachMittag 3. Stund, im Sommer vor Mittag 2. Stund, im Winter Nachtschul 2. Stund.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher, groß und kleine Heidelberger Catechismus, das neüe Testament, Gellerts Liederbüchlein u.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, werden alle mal nach denen Schulstunden vorgeschrieben, auch können, Sie ab Zedlen schreiben. wird auch Dicdirt .

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Wie lange die Schule daurt, ist bey No: 6.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder werden auf den Stich gesezt, Knaben und Töchtern appart.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bey der alten Regierung wurde ein Schul Mstr bestellt, in Beysein, Hrr Landsvogt, Landschreiber, Pfarrer, Vogt, Stabhalter, Gschwornen, Kirche Pfleger, durch Mehrheit der Stimmen, nach abgehaltnem Examen .

III.11.b Wie heißt er?

Hs Georg Kübler, sein Camarad Rudolph Wekerlin.

III.11.c Wo ist er her?

Beede von Siblingen,

III.11.d Wie alt?

Der erste 39 Jahr, der 2te 30. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jeder hat 5. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Der erste 19 Jahr, der 2te 3. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey Vatter und Mutter im Ort.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Andere Verrichtungen, können besonders im Winter, nicht viel vorgenohmen werden, im Sommer müssen wir unser Brodt ||[Seite 2] Brodt noch mit schaffen in Feld und Reben verdienen, weil, wie folgen wird sehr schlechter Lohn, so daß keiner darmit sich selbst allein ernähren könnte, geschweige dann Weib und Kinder.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder besuchen die Schul dermal, im Winter 120.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 51 Töchtern 69

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer, ist kein Alter bestimmt, es können alle kommen wenn sie wollen, aber sie wird meistens nur von 10 oder 12 besucht, besonders bey gutem Wetter.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfond, kein

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

kein Schulfond bekannt.

IV.13.b Wie stark ist er?

Nichts.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von Bürgeren, Kirchen gut

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Gemeindguth, Armenguth

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld, von jedem Kind 30 xr., Gemeingut 12 fl. Kirchengut 12. fl. Armen Säklein 6. fl. jedem die Hälft.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist just nicht Baufällig, doch ein altes hölzernes Gebäü, ist vor 10. Jahren etwas von einer Kammer vergröseret, und neü vertäfferet worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist eine eigne Schulstube, und ein Nebenstüblein, gehören aber der Gemeind, Erstere hat frey Wohnung darin. Es hat aber doch seine gewissen Hinterniße, weil ob der Schul das Gemeindwirtshaus ist.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der letste hat keine Wohnung, erhält auch kein Hauszins

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schul Wohnung, muß die Gemeinde Sorgen, bey letsterer Reparierung aber ist vom Kirchen und Armen Gut auch etwas, und zwaren das meiste gesteürt worden, weil das Gemeind Gut sehr gering war, man findt aber auch in alten Kirchen Bücheren, daß der Schulbau von daher besorget worden, vor 100 Jahren.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Einkommen für beede Schullehrer.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld von Kindern, und überhaupt jedem 45. fl, Kernen jeder 2. Mtt. Haber jeder 3. Frtl., der erste hat voraus aus dem Kornamt in Schafhausen 6. Frtl. Müllefrucht

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Von 1. Kind 30 xr. 12. fl. Gemeind Guth, 12.fl. Kirchenguth 6. fl. das Armen Säklin, 10. Frtl. Kernen die Gemeind, 6 Frtl. Kernen die Kirchen, 6. Frtl. Haber die Gemeind, 6 Frtl. Müllifrucht das Kornamt von Schafhausen, wie schon gemelt ihro zween.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 3] Zehenden und Grundzinßen; keine.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Schulgelder, wie schon gemelt.

IV.16.B.c Stiftungen?

Stiftungen, wenn die 6 Frtl Müllinfrucht eine ist.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Gemeindskassen wie schon gemelt.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Kirchengut wie schon gemelt.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zusammengelegte Gelder; keine.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ligende Grundstüke; keine.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Schulfond, kein.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Fst Hs Georg Kübler Schul Mstr Siblingen den 18 te Fbr: 1799.

Zitierempfehlung: