Altdorf (Transkription Nr. 999)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Altdorf (Niedere Schule, reformiert)
- Altdorf (Niedere Schule, Nachtschule, Knabenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
20.02.1799
Beantwortung der mir als Schullehrer vorgelegte Fragen die Schulle Betreffend der ich gegenwärtig vorstehe:
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der ort heißt Altdorff. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
es ist ein dorff. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
hat eine eigne gemeinde |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
gehört zur Kirchen Gemeinde Lohn. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
und zum distrikt Thäyngen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
im Canton Schaffhausen: |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Zum Eigentlichen Schul Bezir.k gehören 28. Häüser die in einem umkreiß jnnerhalben 1/4 Stunde Ligen |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zum Schul Bezirk gehört nun weder daß eine noch daß andere dorff oder Hof welche verbunden wären Jhre kinder Hier in die Schule Allein die ein 1/4 Stunde entlegnen Kleine aus 5 Häüser u 10. hauß haltung Bestehende Kleine aber besondere gemeinde Hofen die biß dahin noch keine eigne Schule gehabt hat: Schiken ihre Kinder zum theil hieherr ihn die Schule oder nach Bibern das auch ein 1/4 Stunde davon Entfernt ist: disen Winter sind nur 4 Kinder von Hofen hier in die Schule geschikt worden |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die Entfernung des auf der einen seite gelegenen BenachBarten Schulen weil diesen ort zu nächst an der Schwäbischen Gräntzen Ligt ist im: um Kreiß einer Stunde nach Opfertzhofen 1/4 Stunde Bibern 1/2 Stund: Thäyngen 5/4. Stund Lohn 1 Stund: Büttenhart 3/4 Stund Stetten 1 Stund |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Die Kinder werden im Lesen Schreiben Rechnen Singen UnterRichtet: so Bald sie etwas fertig im Lesen sind müsen sie erst die 5 Haupt Stüke oder kurzen under Richt, als dann den kleinen heidelbergische Catechismuß und dann den grossen Heidelbergischen Cl Catechismuß, mit dem Beweiß stellen der Schrifft Lernen, so auch einige von den Kirchen gesängen: zu Rechnen wird angefürt. wer Lust und Liebe hat, aber deren unter Knaben u Mädchen sind immer sehr wennige. weil Leider auch hier die Kinder sehr frühzeitig um der arbeit zu hauß im feld u Reben die Schule entrissen werden, alle Lernen das Singen nach den Noten |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 2] Die Schüler werden im Winter und Somer gehalten. im Winter von Martini Biß ostern: Jm Sommer mit auß Nahn heü, Erndte und herbst zeit: alle wochen 2 Tage. des gleichen wird der winters auch eine nacht Schule gehalten worinn die Jungen Knaben sich im Lesen Lernen Schreiben Singen üben Könen |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die Schulbücher sind daß abc Büchlein der Kleine Catechismus der grosse Heidelbergische Chatechismuß Die Lobwasserischen Psalmen mit den Kirchen Liedern und dem Neüen Testament: |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Den Kindern werden Strich weiß oder Linien weise vor dem Schullehrer vorgeschriben, Grössere Knaben in der nacht Schul schreiben Gantze Lieder ab, |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schule daurt von Morgens 8 bis 11. u Mittags von 12 bis 3 uhr |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind alle beisamen u unter einander |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer würde Jederzeit von der gemeinde, mit ein willigung des jeweiligen obervogts und H. Pfarrers u mit Jhme Bestättigung gewehlt entwäder auß den Bürgerschafft von Alt dorff selber wen sich Competenten dar zu fanden oder auß einem benachbarten orte. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Mein Name ist Adam Bührer |
III.11.c | Wo ist er her? |
ich bin Bürger und ein wohner des benachbarten Ortes Hofen |
III.11.d | Wie alt? |
35 Jahr alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Verheyrathet und mit 4 Kindern gesegnet. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schon 6 Jahr halte ich dise Schule |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
6 Jahre Lang Habe ich Vor her die Schule in dem benachbarten Bibern versehen vorher u bei der Schule Treib ich die geschäffte eines Landmans. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
auch gegen wärtig noch. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
die Zahl der Schul Kindern ist über haupt mit denen von Hofen 35 |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 20. Mädchen 15. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 8. Mädchen 10. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
||[Seite 3] hat die Gemeinde Keinen: |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
falt also weg: |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
was die gemeinde u daß Kirchen Guth und die Hauß Vätter für die Schul Kinder Bezahlen |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
fält nach obigen weg |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ja es ist ein Schul Gelt eingeführt, nemlich die mit dem Jeweiligen Schul Meister: Arcodierte Sum in Baarn Gelt für die Somer und Winter Schul wird auf die Schul Kinder außgerechnet |
IV.15 | Schulhaus. |
Es ist Kein Schulhauß da. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
falt also weg: |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
die Schulstube giebt ein bürger von alt dorff her. Darfür Gibt die gemeinde Jhm 3 Wagen Holtz. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
c. und d. fallen also weg: |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Mein ein Komen Besteht nach dem oben angebebenen Acort 1) an Gelt in 20 fl. 2.) an getreide 3 Mtt Kernen |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
dises fließt auß folgenden Quellen: |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Unterzeichneter weißt nun gegen wärtig den Vorstehenden nicht wichtiges bei zufügen |
|
Unterschrift |
Altdorff den 20ten febr: 1799. Adam Bührer Bürger u ein wohner von Hofen Schul lehrer in Altdorff. |