Schwyz (Transkription Nr. 2053)

Schulort: Schwyz
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 103-106v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Schwyz
Agentschaft 1799: Schwyz
Kirchgemeinde 1799: Schwyz
Ort/Herrschaft 1750: Schwyz
Kanton 2015: Schwyz
Gemeinde 2015: Schwyz
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schwyz (Höhere Schule/Lateinschule, katholisch)

17.02.1799

Auf erhaltenen befehl antworthet zu End unterzogner auf gesetzte fragen über den zustand der schulen der Lateinischen sprache.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jn der Pfarrgenosschaft schweitz, ein Viertell stund Von dem Haubpfleken, ein Seminarium, daß obere Klösterlin genant.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein dörflin.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es gehört zur gemeine schweitz.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

unter eben selber Agentschafft.

I.1.d In welchem Distrikt?

zum district schweitz.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zum Canton Waldstätten gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entfernung der zum schulort gehörigen haüser erstreket sich auf 2 stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. der Haupt flecken ein Viertell stund von dem schulort hat haüser 154.
b. von daher Kommen 6 Knaben in die schul.
c. Sewen ein dorf, eine halbe stund entfernt, von daher kein student. hat haüser 66.
d. Ybach, ein dorf eine halbe stund von dem schul ort, von da Jetzmahl kein student. hat haüser 86.
e. Oberschönenbuch ein dörflin eine Kleine stund entfernt schicket ein student. hat haüser 29.
Rikenbach ein dorf eine halbe stund entfernt hat kein student. haüser 73.
F Ried ein weiler, ein halbe stund. abgelegen, von da kein student. hat haüser 64. ||[Seite 2] Obdorf ein weiler, ein starke halbe stund entfernt hat Kein student. begreiffet haüser 79.
Yberg ein weiler ein grosse stund entlegen, von dannen kein student. hat haüser 27.
Summa der haüser in der Pfarrgemein schweitz 578.
zu bemercken aber, daß viele haüser dieser dorfschafften auf entlegenen bergen sich befinden.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Lateinische schule wird in unserem district schweitz nirgend gehalten als eben in dem Seminario oder so genannten Klösterlin. die nächste lateinische schule also an unserer Pfarrgemein wird gehalten zu arth, in dem district ää arth, 3 kleine stund von uns entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der ehmalige Kirchen Rath im hauptort schweitz.

III.11.b Wie heißt er?

Joseph bruy.

III.11.c Wo ist er her?

von Ybach, ein viertell stund vom haupt flecken.

III.11.d Wie alt?

alt 61 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

daß zwantzigste Jahr schul-lehrer als rector, und 8 Jahr zu vor im gleichen Seminario als zweiter profeßor von den mittleren Classen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu vor ware ich 6 Jahre Pfarrhelffer in der Pfarrgemeind Morschach, ein grosse stund von dem hauptort.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem lehramt habe ich Jährlich zu verrichten 4 gstiffte hl. Messen und 16 christenlehren auf yberg.
zu Rikenbach all Jährlich 2 Messen und 28 christenlehren.
Jm tschütschi 68 Messen Jährlich.
zu Ried gestiffte Messen Jährlich 52. und christenlehren 28.
ferners stehen noch in meiner Pflicht gestiffte hl. Messen in der Seminari kappellen Jährlich zu verrichten 90.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 4] Studenten besuchen dermahlen in dem Seminario die schul nur 7 in allem.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Der gäntzliche fond, von dem ein rector den zins zu beziehen hat, bestehet in Capitalien auf zerschiedenen liegenden güteren als nammlich gl. 13353 ß. 15 a. 4.
Aus diesen Capitalien bestehen die mir Jährlich zu fallende zinse in gl. 824 ß. 14
an obigen anbemerkten einkönfften von gl. 824. ß. 14.
ziechen Sich ab die noth-wendige mir obliegende Jährliche ausgaben, wie folget.
1. Alß in der Seminari kapell im Clösterlin, Jm färisacher bey S. Joann., im tschütschi bey den hl. Noth-helferen, welche 3 Kapellen, gäntzlich in Meiner verwaltung, und bauw unterhaltung stehen, in diesen also für gesungene Messämter, für Predigen, vesperen, Jahrzeiten ausgaben gl. 120. ß. 16.
2. für gestiffte Messen, wie auch christenlehren auf yberg. für gestiffte Messen und Christenlehren zu Rikenbach, Messen im tschütschi, im färisacher, Clösterlin, auch zu Ried Messen und Christen lehren, item für wax, öhl, Mess und Comunion wein in 3 kapellen gl. 268. ß. 24.
3. für Jährlichen unterhalt deß Seminarii, 3 Kapellen, 2 anderen zu gehörigen baüren haüser, 2 kleine scheüren, 2 holtz gehalter, ein besonderes wäschhaus, ||[Seite 5] Mauren, Häg, wasserleithe, auch für holtz der schulöfen gl. 82.
Summa der total ausgaben gl. 471.
Restieren also mir für mühe, und gehabte kösten von obigen einkönfften der gl. 824. ß. 14.
noch in allem gl. 353. ß. 14.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

schulgeld ist von Jedem studenten Jährlich von Ehemaliger Obrigkeit bestimmt geweßen gl. 8. ß. 20.
Da es noch bis 40. Ja bis 50. studenten auf unsers Seminarium gabe, ware es der Mühe werth, allein wo nur 7 studenten, ist das schulgeld bald gezählt.
ferners ist zu merken, das aus dennen Jährlich mir Restierenden gl. 353. ß. 14. das ich daraus überdaß noch verbunden bin dem zweiten Professoren eine schöne behausung von 2 zimmeren, und die Kost das Jahr hindurch ohne einige bezahlung zu geben, doch aber ohne den trunk, liecht, und ohne anzuwärmen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Daß schulhaus oder Seminarium ist zimmlich wohl gebauet, wie auch die 3 darzu gehörige Kapellen, welche treffentlich schön im stande sind.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es hat 3 schulstuben,
Jch habe aber aus einer stuben mit denen studenten weichen müssen, wegen allzeit einquartierten Soldaten, die uns täglich zimmliche stöhrung machen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

in dem Seminari gebäude, allwo ich sammt dem zweiten Professoren die wohnung habe.
der rector erhalt keinen haus zins in dem Seminario.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Ein rector muß schulwohnung und übrig obbemeldtes alleß im baulichen stande erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. Jst schon oben angemerckt.
b. an geld.
c. Jch benutze auch 2 baumgärtlin, 2 Kleine bauren haüser, und ein S. V. viechweidlin, deren einkünfften und lehenzins schon oben in der Summa deren einkönfften eingeruket habe.
d. von diesen stifftungen ist nichts abgeschaffet, und haben keine verbindung mit anderen mit anderen ||[Seite 6] Kirchen güteren, noch gemeindskassen, diese sfifftung deß Seminarii und Kapellen ist grösten theils schon vor 170 Jahren von ersten Rector Caspar leonhard zehnder, und zum theil auch hernach von anderen wohlthätigen menschen gemacht worden, und hat also schon damals dieses beneficium seinen anfang genohmmen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Mit diesen beantworthungen dienet auf eingesandte fragen ein Mann Von 61 Jahren, deßen alter bereith schon angefangen zur Krankheit zu werden, der durch so lange Jahre erdaureten schulund oekonomischen beschwärnissen zimmlich abgehärmt, eben deßen seine Sehnliche wünsche wären von bürger Minister der Künsten und wissenschaften, wie auch von anderer hochen behörde als ein alter invalide mit einem seine wenige lebens tage hindurch noch daurenden invalidengehalt begnädiget zu werden, damit er nach Gottes bestimmung in ruhe seine kleine lebens zeit noch zubringen, und selbe so enden mögte.

Unterschrift

Schweitz den 17ten Februar 1799
Joseph bruy Rector.

Fliesstextantworten
Unterricht

5. Schul classen werden in unserem Seminario zu schweitz tradiert von den principiis an bis in die Rhetoric inclusive.
die Rhetoric aber ist dieses Jahr vacant. sonst sind bey uns vorgeschriebene bücher, Rhetorica explicata et applicata ad eloquentiam P. hermanni goldhagen, Cicero, Virgil, historia ecclesiastica opusculum sextum, Constantzer Catechismus, übungen, zerschiedene lateinische reden, briefe, und rechnen.
Jn der alt so genannten humanität oder ersten Rhetoric
schulbücher, goldhagen für die ersten anfangsgründe zu wohlredenheit. curtius über die geschichte Alexanders, ovidius, globus, und geographia, constantzer Catechismus, übung in übersetzungen, briefen, und rechnen. jn syntaxi suprema schulbücher daß Einsiedlerische regelbuch zweiter band samt der Prosodia, ovidius, und obbenannter Catechismus.
Diese sind die Classen, so mir als rector zu unterhalten und zu lehren angewiesen sind. ||[Seite 3] 6. Die schulen werden deß Jahrs 10 Monat gehalten.
Es werden auch die studenten aller Classen Jeden freytag zu sahmen genohmmen, ein examen über angehörte Predig und Christen lehr gehalten, und Jhnen von mir eine Religions lehre gegeben.
7.Die schulen werden im winter 4. im Sommer aber deß tags 5 stunde gehalten.
Anmerkung. Das in dem Haubtort schweitz immer nebend schulen zum untergang deß Seminarii gehalten wurden, indeme offt eben die, so sich über den unfleiß oder vergehungen nicht wolten büssen lassen, sich dahin geflüchtet.

Zitierempfehlung: