Eggetschbüel (Transkription Nr. 675)

Schulort: Eggetschbüel
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 92-93
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Frauenfeld
Agentschaft 1799: Anetswil
Kirchgemeinde 1799: Wängi
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Wängi
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Hierfolgen die Fragen? und Antworten, Wägen den schullen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jn Egens Spühl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörflein; von 12 Heüßeren oder gebeüen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Nein.
zu der Gemeid Wengi.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Anetschweil.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem DISTRICKTE, Frauenfeld.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Waß die Dörfer, oder Heüßer, anbetrift: so zu der schull in EgensSpühl gehörren sind volgende Kinder 18.
Erstlich Anetschweil 1/2 vrtl Stund von dem Schul orte: Schul Kinder. 29
Bärg, und Ebenholz, auch 1/2 vrtl St. von dorten: sind Kinder 9.
Hunziken, und Renget schweil, und des Thalmans Hüßli, und schönenBerg, die Entfernung war 1 vrtl. Stund, und Kinder sind gekomen Namlich: 14.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Der Zürcherische Catecis mus; lesen, schreyben, Rechnung

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja;
16 Wochen;

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Zürcherische Catecismus und das Waßer Schulbüchli auch andere Erbauliche Bücher

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit dem geht es so; die anfänger Läst man zu Erst Grund-StrichSchreiben, und Buchstaben, und dan Silben, und dan Wörter, und das wird Jhnen vor Geschrieben: vornen an der Lienyen, und wan sie zu einer Fertigkeit gelangen, so gibt man Jhnen Zedel: Nach Herr läst s man sie selbsten, auch aus einem Erbaulichen Buch-Etwas so viel möglich, nach der ORTOGRAFIE, her aus Schreiben mithin läßt man sie auch, Brief und Cünten in die Fäder Dicktieren: her-nach COLLIGIEREN, und wieder abschreiben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Des Tags 6. Stund, an dem vormitag 3, und Nachmitag 3 Stund;

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein;

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schul-gemeind;
Nach der Zürcherischen Schullordnung;

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Jacob Sprenger;

III.11.c Wo ist er her?

von dem Schul ort Egens Spühl;

III.11.d Wie alt?

27 Jahr alt;

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist verheürathet;
Nein

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

5. Jahr;

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Haus und in der Lehrzeit zu Frauen Feld;
Das Weber hand werck;

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

die Haus geschäft.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Es besuchen die Schul überhaubt; 70. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 32.
Mägtlein 38.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Was die Sumer-Schulle anbetrift so wird sie auch gehalten, jm Früh Jahr Wochentlich, 2 Tag, und im Spaht Jahr. 1. Tag.
Auch Wird zu Eget Spühl, in dem Winter Wuchend lich, eine Bätstund gehalten, von dem Schullmeister: da werden die Psalmen Davids Gelesen: und vor und nach den selben Gebettet;
Auch muß der Schullehrer, die Kinder Lehr halten, in der Kirchen Wengi alle 14. Tag
Auch wird der Sing Schulle gedacht. Es wird in dem Winter auch Wuchendlich 2 mahl Sing Schulle gehalten, Namlich Samstag und Sonntag zu Nacht. Jedes mahl 3 Stunden, die selben besuchen über haubt: Knaben und Töchteren. 44 auch wird die Musig von dem General Baß gebraucht;

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja;

IV.13.b Wie stark ist er?

300. fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Etwas ist vermächtnis: und das Einte ist zusamen gelegt worden, von dem Schul bezirck;

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Der andern schullohn Wohl;

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Was das schulhaus anbetrift, so gehört es dem schulmeister: Er mus es auch im Baulichen stand erhalten: hingägen bekomt er nichts, weder viel noch wenig

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

||[Seite 3] Was mit dem Ein kommen des Schulmeisters anbetrift, so bekomt er es am Gelt.
Erstlich, von dem Schul Gut. fl. 13.
von dem Gemeind Gut: fl. 9
von den Haus vätteren: von denen so die Kind in die Schul schickten, crca fl. 10
Also bekomt er Jährlich. Fnt. fl. 32.
Also ist es ein schlechten Lohn biß an Jetz; für ein schullmeister
Auch wägen dem vorsingen und der Kinder Lehr von der Gemeind Wengy: Bekomt er Auch nur; fl. 5 1/2

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 3] Was mit dem Ein kommen des Schulmeisters anbetrift, so bekomt er es am Gelt.
Erstlich, von dem Schul Gut. fl. 13.
von dem Gemeind Gut: fl. 9
von den Haus vätteren: von denen so die Kind in die Schul schickten, crca fl. 10
Also bekomt er Jährlich. Fnt. fl. 32.
Also ist es ein schlechten Lohn biß an Jetz; für ein schullmeister
Auch wägen dem vorsingen und der Kinder Lehr von der Gemeind Wengy: Bekomt er Auch nur; fl. 5 1/2

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

||[Seite 3] Was mit dem Ein kommen des Schulmeisters anbetrift, so bekomt er es am Gelt.
Erstlich, von dem Schul Gut. fl. 13.
von dem Gemeind Gut: fl. 9
von den Haus vätteren: von denen so die Kind in die Schul schickten, crca fl. 10
Also bekomt er Jährlich. Fnt. fl. 32.
Also ist es ein schlechten Lohn biß an Jetz; für ein schullmeister
Auch wägen dem vorsingen und der Kinder Lehr von der Gemeind Wengy: Bekomt er Auch nur; fl. 5 1/2

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Achtung: und Gruß: Verbleybe Jhr Ergebnester Freünd und Bürger: {Hs. Jacob Sprenger} Wünschende, das Gott Seynen Geist! und Sägen Gäbe: zu allen diesen Ampts Verrichtungen: damit es zu seyner Ehr: und der Jugent zur Wohl fahrt gereichen Werde: hier zeitlich und dort Ewig:

Unterschrift

Zitierempfehlung: