Kradolf (Transkription Nr. 93)

Schulort: Kradolf
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 323-323v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Bischofszell
Agentschaft 1799: Sulgen
Kirchgemeinde 1799: Sulgen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Kradolf-Schönenberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kradolf (Niedere Schule, reformiert)

Kradolf Reformiert

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kradolff.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

macht mit Unter und Oberau eine eigne Gemeind aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirch gemeind u: Agentschaft Sulgen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum District Bischoffzell.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Thurgäu.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die weiteste sind 1/4 Stund entfehrnt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kradolf Neühauß Unter u: Oberau.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Unter und Ober Au sind 1/4 Stund entfehrnt

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Kradolf 7. von Neühaus 3. aus Oberau 3 aus Unter au 5.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Schönenberg 1/4 Stund, Götigkofen 1/2 Rieth 3/4 Sulgen 1/2 Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen schreiben singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

nur im Winter 16 Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen büchli, kl: u: großes Zürcher Katechismuß Zeügnuß Psalmen Buch, Testament Briefe.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

werden vom Schullehrer gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

3 Stund Vor und 3 Stund Nach mitag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Gemeind durchs offentliche Mehr.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Belz.

III.11.c Wo ist er her?

von Bleiken.

III.11.d Wie alt?

30 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ja ein Weib u: 2 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

2 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

bey seinen Elteren Weber.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

ja Weber.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder 18

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben 11 Töchteren 7

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer keine.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

646 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von Einkaüferen u: Vermächtnißen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul geld ist keins eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

Schulhauß, keins

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

für die Schul stube wird bezahlt 3 fl.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

für 16 Wochen 30 fl., wofür der Schullehrer wochentlich auch Drey mahl halten muß

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus obbemeldten Fond der aus 267 fl. 30 xr. Vermachtnißen und 378 fl. 30 xr. von den Haus Vätteren zusamen gelegten Geldren besteht.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

aus obbemeldten Fond der aus 267 fl. 30 xr. Vermachtnißen und 378 fl. 30 xr. von den Haus Vätteren zusamen gelegten Geldren besteht.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

aus obbemeldten Fond der aus 267 fl. 30 xr. Vermachtnißen und 378 fl. 30 xr. von den Haus Vätteren zusamen gelegten Geldren besteht.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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