Kappelen (Transkription Nr. 829)

Schulort: Kappelen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 25-26v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799: Kappelen
Kirchgemeinde 1799: Kappelen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Kappelen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kappelen (Niedere Schule, reformiert)

ZUSTAND
der Schule zu Kappelen bey Arberg. de Dato 10. Merz 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kappelen bey Arberg

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Pfarrdorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind und Agentschaft allda

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Seeland.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der entlegensten Haüsern beträgt keine Viertelstunde

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Diese Fragen fallen hier weg.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Diese Fragen fallen hier weg.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, lesen, schreiben, Chatechisiren, Psalmmusik, biblische Historien

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulzeit daurt von Anfang Wintermonats biß den 25. Merz.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Berner Fibel, der Heidelbergische Catechismus, die Lobwaßerischen Psalmen. die Hübnerische Kinderbibel, die fleißigen lehrnen zuweilen eine Anzahl Festlieder, und einige Capitel im neuen Testament, — Die kleineren Catechismen werden mit Grund nicht mehr gefordert

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Schüler bedienen sich meisten der Vorschriften deß Schulmeisters

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Es wird täglich 6. Stunden lang Schul gehalten

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schüler werden nach Capacität einregistrirt, und das Verzeichniß wird samt ihren Schribproben an den Examen vorgewiesen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Schullehrer. A. werden von den Vorgesezten und dem Pfarrer auf abgelegte Proben hin gewehlt

III.11.b Wie heißt er?

Bendicht Arn.

III.11.c Wo ist er her?

von allda.

III.11.d Wie alt?

65. Jahre alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

||[Seite 2] Drey erwachsne Kinder in der Ehe, das zweyte Weib mit vier erwachsnen Stiefkindern

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

32. Jahre lang Schullehrer allhier

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zwey Jahre zu Möringen der Gemeind Taüffelen, zwey Jahre zu Bühl der Gemeind Walperswyl im Distrikt Seeland, und ein Jahr zu Worben der Gemeind Bürglen im Distrikt Büren

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben Schulhalten Landarbeit

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder: Anzahl 80.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter: Knaben 47. Mägdlin 33.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer besuchen nur die Catechismusschüler, statt deß Samstag Morgens, die Sonntagsschul unmittelbar vor der offentlichen Kinderlehr, wo sie die Fragen recitiren.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond: deren a. b. ist kein besondrer vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

die Einkünfte fließen aus dem Kirchen- und Gemeingut, und aus dem Vermögen der Partikularen

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Also ist der Fond mit vorbesagten Gutteren vereiniget

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld: auf kr. 8. Examengeld aus dem Kirchengut.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein altes Strohdach, und baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jn der Schulwohnung befindet sich die Schulstube.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

fällt weg.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Kirchmejer hat dafür zu sorgen

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld kr. 26. — Holz wird dürftig zum Haus geliefert. an Getreid und Wein geht nichts ein

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 3] fallt weg.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Examengeld aus dem Kirchengut — kr. 1.

IV.16.B.c Stiftungen?

fallt weg.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Gemeingut kr. 5.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Kirchengut. kr. 15.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

von Hausvättern kr. 5.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Eine Jucharten zum Theil sehr abgelegner Herd. kr. 3.
[Summa] kr. 29.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

fallt weg.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkungen
1. Die Kinder sind nur im Winter bey gutem Weg fleißig, im Sommer wegen vieler Arbeit und gaumen bey Haus sind sie es nicht. daher die Samstags Schul so viel als ergangen ist
2. Die Leute sind meistens arm, die Kirchen-Gemeine- und Armengütter beruhen auf unsichern Capitalien — daher würde es sehr schwer fallen, ein neües Schulhaus zu bauen. — oder die Besoldung zu verbeßern.
3. Wenn einsten die Zehnden und Bodenzinse gänzlich abgeführt seyn werden, möchte dan auch leicht fallen, die Besoldung an Getreid zu verbeßern.
4. Wenn der Armuth abgeholfen würde, wurde auch der Erkentnuß (Aufklarung) aufgeholfen werden. dadurch auch die Verbeßrung der Sitten (Moralität) und Jndüstrie (Gewerb- und Arbeitfleiß) ungemein gewinnen würden, ebenmäßig endlich beßre Wirthschaft.
5. Die Schulbücher zu verändern ware wohl nicht rathsam, Theils weil man an die vorhandenen gewohnt ist, und der gemeine Mann dergleichen Enderungen für eine Religions Enderung hält, Theils weil das raffiniren, ausmustern, und einfliken der Realität wirklich zu nahe gehen konnte.
6. Da der gemeine Mann nie eine sonderlich vollständige Einsicht in die Religionslehren haben wird, vielmehr nur Religionsgefühl, ist nichts beßers als simpler vortrag der vornehmsten Wahrheiten und Pflichten; mit Beleg der Gründe, Exempel, und persönlicher Praxis ||[Seite 4] Anmerkungen. Numero 7.
7. Auf gute Ordnung, Einrichtung, und Methode kommts viel an, noch viel mehr aber auf gute Anwendung derselben — da wird viel Simplicität, Naivität, Ernst, und Freündlichkeit, Pünktlichkeit, anscheinende Strenge, Lebhaftigkeit, und Unpartheylichkeit erfordert — flatieren, thändlen, kleine Gefälligkeiten die nicht allen erzeigt werden können, sind schädlich
8: Straffen der Gedächtnusfähler, und kindlicher Flatterhaftigkeit, oder auch der Versaümniße deren die Eltern Schuld haben sind schädlich, item die Straffen mit Arrest, mit Überlehrnen, mit Zukung der Nahrung, so die Herabsezung und Prostitution sind ebenmäßig nicht rathsam. — hinegen die Züchtigungen augenscheinlichen Mutwillen, Lügen, und Verführung der kleineren sind absolut nothwendig. Die öfftere Einschärfung der Gerechtigkeit und Treü, und der Tadel deß Müßiggangs und eines schlechten unedlen Betragens sind sehr heilsam
9. Ein Büchlin mit Sittensprüchen, und Spruchwörtern, item getrukte Schreib- Vorschriften — die man ihnen an den Examen schenkte, wäre nicht übel
10. Sittenrichter unter den Kindern ware vielleicht nicht gar rathsam, wohl aber unter den Alten — zu Rom hatte man solche auch zur Zeit der freyensten Republik — mit diesem Beding und Mittel lebe die Helfetische jung und alt.

Unterschrift

unterzeichnet Bendicht arn Schulm: Zu Cappelen

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