Zug (Transkription Nr. 2059)

Schulort: Zug
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 73-74v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799: Zug
Kirchgemeinde 1799: Zug
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Zug
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zug, 1. Klasse (Niedere Schule, katholisch)

Beantwortung der vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen. Vom Lehrer der ersten Klasse der deütschen Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Dergleichen ist keine vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Das Schulgeld ist von altem her, da das Geld gläublich selten war, fest gesetzt worden, und ist immer bey diesem geblieben.
Ein Kind zahlt alle Quartal 6. ß.

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 3] Zu dieser Klasse ist ein eignes Schulhaus, jedoch ziemlich alt, und ungemächlich.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung musste ein jeweiliger Spitalvogt sorgen, und selbiges in gutem und baulichem Zustande erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen der deütschen Schule war alles, wie folget:
1.tens An Geld wurden alle Jahre 37 gl. bezahlt.
2.tens Jährlich 8 Mütt Kernen, aus den bürgerlichen Zehenden.
3.tens Musste mir ein Eimer Wein geliefert werden.
4.tens Bekam ich alljährlich 5 Klafter Holz.
Die besagten 37 gl. wurden aus der bürgerlichen Kasse der Stadt-Gemeinde Zug bezahlt.
Der Wein eben auch, wie die 8 Mütt Kernen, wurde aus dem Zehenden bezahlt.
Die 5 Klafter Holz zahlt die Stadt-Bürgerschafft aus den ihnen zustehenden Wäldern.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Alles getreülich nach Verlangen
Grus und Hochachtung.
Lehrer der ersten Klasse der deütschen Schule.

Fliesstextantworten
Lokal

Zu Zug in der Stadt, Districts Zug, Kanton Waldstädten ist die deütsche Schule also eingerichtet.

Unterricht

Es wird in dieser Klasse der deütschen Schule gelehrt deütsch Sprechen, lesen, auch lesen und Schreiben lateinischer Charaktern — nicht minder die ersten Species der Rechenkunst.
Die Schüler empfangen ebenfalls insbesondere wöchentlich an zweyen bestimmten Tagen gemeinschafftlichen Unterricht in der Religion, und Sittenlehre, der wenigstens mehr mündlich, als durch bloßes auswendig lernen geschieht.
Alltäglich dauert die Schule 5 Stunden; nemlich Morgens von 8 Uhr bis 10 1/2 Uhr, Nachmittag von 1 1/2 Uhr bis 4 Uhr.
Die Schulen dauern fort bis zur Herbst-Vakanz.
Schulbücher sind eingeführt: A.B.C. und Lesebuch St. Urbaner Normal.
Vorschriften zum Schreiben: sind St. Urbaner und andere gute gestochene, oder regelmäsige Handschriften. Rechenbuch. St. Urbaner. Religionsunterricht. St. Urbaner Katechismus, begleitet mit nöthigen Erklärungen, dem Alter und Verstande der Schüler angemessen. Katechisationen nach Eberts kleinem Naturkatechismus. Als Einleitung zur Naturlehre, ebenfalls zur Uebung der Seelenkräfte.
Die Kinder sind in 2 Klassen eingetheilt.

Personal

||[Seite 2] Den deütschen Schullehrer hat bisher der Bürger-Rath besetzt. Jedoch mit dem Verhältnis, das er alle Jahre sich vor Rathe stellen müsse, und auf ein Neües um den Dienst anhalten; im Falle, es wären Klägden über ihn eingegangen, So wären sie bemächtiget gewesen, einen andern zu wählen.
Jch Josephus Leontius Landtwing aus der Stadt Zug gebürtig, 30 Jahr alt, bin wirklicher Schullehrer der ersten Klasse der deütschen Schule, und bin es schon vier Jahre. Vorher beschäfftigte ich mich meistens in dem nemlichen Fache mit Partikular Jnstructionen.
Neben dem Lehramte liegen mir ob die geistlichen Standes-Verrichtungen, auch in den öffentlichen Gottesdiensten beym Choral und Musik mich einzufinden, und an Sonn-und Feyertägen bey den Katechisationen zur Aufsicht der Kinder gegenwärtig zu seyn.
Wirklich ist die Anzahl der Kinder 27.
Diese besuchen die Knaben Sommer und Winter, die Mägdchen aber waren immer von dieser Schule getrennet, weil ihnen andere angewiesen wurden, entweder zu den Ehrwürdigen Frauen bey Mariae Praesentation ob der Stadt gelegen, oder zu Partikular Schullehrern.

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