Zug (Transkription Nr. 2153)

Schulort: Zug
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 68-69v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799: Zug
Kirchgemeinde 1799: Zug
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Zug
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zug (Höhere Schule/Lateinschule, katholisch)

14.02.1799

Freiheit! Gleichheit!
Bürger Schul-Jnspecteur!

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Republikanischer Gruß und Achtung
Zug den 14ten Hornung 1799
Bürger Carl Joseph Brandenberg lehrer der Redekunst

Fliesstextantworten
Lokal

Zu Zug, District Zug im Canton Walstädten bin ich als Schullehrer an der 3ten und 4ten latenischen Klaße gestellt. Jn der dritten hab ich drey Schüler, in der vierten Klaße wirklich nur einen.

Unterricht

Nebst der lateinischen Sprache, für welche wir Bröders größere Sprachlehre haben, unterrichte ich die Schüler aus der dritten Klaße 1. in der Religion und Sitten lehre: nach Mätschell's Catechism; 2. in der Welt Geschichte nach Müllers Auszug; 3. in der Natur Geschichte: nach Richters Auszug; 4. in der Rechenkunst nach Rosenzweig; 5. in der Geographie nach Osterwalds — mit der Erdkunde der alten Griechen; 6. in der Mythologie nach Moriz; zum Übersetzen haben wir gute Klasicker: z. B. ausgewählte Beyspiele der beste deütschen und lateinischen Klasiker-Stellen Wiener und Würzburger Samlungen deütsch und latein.
Jn der 4ten Klaße gebrauchen wir a. die gewöhnliche lateinische Anleitung oder de Colonia-Homer Kritik, von Meinhard übersezt;
b. Sulzers Theorie und Praktik der Beredsamkeit und Dichtkunst, von Kirchmeyer; item Fortsetzung von Mutschells Katechism von Rosenzweigs Rechenbuch — und von der Meßkunst nach Jacobi.
Zum Übersetzen; Cicero — Virgil — Ovid. Wiederholung der Weltgeschichte und Schulzeit. von 8 Morgens biß 10; von 1/2 2 Nachmittag bis 4 Uhr.

Personal

Der ehemalige Bürger Rath zu Zug war Collator dieser von bgr. Martin Uttiger anno 1659 gestifteten Schul Pfründe; und bestimmte mich zum Schullehrer. Mein Tauf- und Geschlechts Name ist Karl Joseph Brandenberg, bürger zu Zug. alt, 29 Jahr. bin vier Jahr Schullehrer. ||[Seite 2] Vorher hatte ich mich zu Luzern nebst meinen Studien dem Fache der Erziehung und des Unterrichts gewidmet. Jch war Informator in einer famillie, wo ich Schüler von der 1sten biß in die 6te Klaße hatte, denen ich auch Unterricht in Musick gab.
Nebst dem Schulamte muß ich laut der Stiftung in allen öffentlichen Gottes-Diensten mich einfinden und mit auf dem Choeur in der Musick verhifflich seyn. zudemme bin ich verbunden alle Tage wie jahrlang die Frühmeße, und wieder das andere Jahr (da zwey Geistliche jahr für jahr mit einander abwechseln) die gewöhnliche, bestimte Convent Meße bey den hiesigen Klosterfrauen zu halten, und alle andre bey Jhnen vorfällige, geistliche Verrichtungen zu machen.

Oekonomie

Der Schulfond ist ein Capital von 6000 gl. Die Zinsen, die sich auf 306 gl. belaufen, muß Beneficial selbst einziehen. Schulgeld ist von einem Knaben 2 Batzen. Das Schulhauß ist ein schönes Solides gebaüde; Schulstube geraümig, und gesund. Die Besorgung davon lag ehemals dem Bürgerlichen Sekelmeister ob.
Alle Woche muß ich nach Stifters Meinung 3 hl. Meßen Appliciren, bringt 78 gl.; muß jährlich 5 gl. Fabrique für die Wohnung, es mag etwas daran gemacht werden oder nicht, und 6 gl. dem Sigerist, samt dem gewöhnlichen Zinsschillig vom gl. bezahlen, bringt zusammen "18 gl. 26 ß." — bleibt mir also noch nach Abzug als Schullehrer "209 gl. 14 ß." zu gut nebst vier Fuder Holz.
Ohne mich weiters über den schlechten Gehalt, und über das Unschikliche, daß der Geistliche die Zinsen selbst einzutreiben hat, einzulaßen und zu beschweren; wo doch jedermann einsieht, daß es nicht möglich ist, sich Nahrung, Kleidung und die nöthige Bücher zu schaffen, muß ich nur noch eins anführen. "Jch kann nicht glauben, daß es in der ganzen großen Welt irgent eine schlechtere Einrichtung in Besoldung eines Lehrers habe als hier in Zug."
Vier {Jahr} bin ich nun Lehrer; aber habe noch keinen Haller von den gesagten 209 gl. 14 ß. eingezogen: weil bgr Antecessor die an dieser Pfründe ihme rückständige zinse biß jezt noch einzieht; Erst am Ende Vom Jahr 1800 bin ich Einnehmer der Zinse. Das war eine gewaltige Ursache; die mich nöthigte, daß ich meine Amtsarbeiten ||[Seite 3] zwischen der #unverbeßerlichen## Pflicht der Selbst Erhaltung theilen mußte, und nicht ganz das seyn konnte, was mir sonst mein Amt als Lehrer auflegte. Neben den gewöhnlichen Schulstunden mußte ich wieder Kinder im leßen, schreiben, rechnen, musick etc. unterrichten; mußte den Bgrn. Pfarrern mit Predigten und andern Verrichtungen beystehen, und immer darauf bedacht seyn wie ich einen schilling geld Verdienen konnte, meine ohnehin alte, dürftige Eltern zu unterstüzen, und die Soldaten, die mir fleißig seit dem Einzug biß jezt wie einem großen Heren zugetheilt wurden zu erhalten, und mich so viel möglich vorm Schulden machen zu hüten, wie wohl ich es dennoch nicht dahin bringen konnte.
Nun Hoffe, Bürger Schuljnspecteur werde sich bey der Behörde best möglichst auch dafür verwenden, und zu bewirken trachten, daß einem Schullehrer, der so gerne seine Pflichten zu erfüllen wünscht, und dem es gewiß nicht an Fleiß und Fähigkeiten mangelt, daß zu seyn, was er seyn sollte, auch ein Gehalt bestimt werde, mit welchem er leben kann, so daß man denn auch mit vollem Recht die Pflicht-Erfüllung ein Lehrers hoffen und erwarten kan; wenn nemlich auch der Lohn der Arbeit angemeßen ist, sonst würde in Wahrheit Aufbürdung von immer empfehlender immer mehr fleißig zu beobah beobachtender Pflichten auch immer von den lästigen Nahrungs Sorgen überstimt — und der Zweck aller güter, edeln und nüzlichen Schul- und Erziehungs Anstalten ein erzi ein so ganz rein erzielet werden können.
Jhre tiefe Einsicht und Weisheit läßt mir keinen Zweifel über — daß Sie sich nicht mit allen Kräften mit reinsten Enthusiasm für die Billigkeit dieser Anmerkung nach dem edeln Geist der Constitution benemmen werden.

Zitierempfehlung: